Tierbestand
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Die Tierseuchenversicherungen schützen den Landwirt vor Existenzverlust nach einem Seuchenzug und garantieren bei ausreichendem Versicherungsschutz den Fortbestand des Betriebes.

Die finanzielle Absicherung der Ertragsausfälle ist infolge anzeigepflichtiger Tierseuchen gem Tierschutzgesetz bei der Bestandskeulung gegeben. Hinzu kommt die Versicherung der Ausfälle bei einer Betriebssperre, eine Gefahr, die keinesfalls außer Acht gelassen werden darf. Entschädigt wird nach einer festgesetzten Entschädigungstabelle ohne die Leistungen aus der Tierseuchenkasse mit anzurechnen.

Aufgrund jüngster Schweinepestfälle in Nordrhein-Westfalen oder dem Ausbruch der Maul-und Klauenseuche wird die Diskussion um die Gefahr der Tierseuchen für landwirtschaftliche Betriebe neu entfacht. Nicht nur die betroffenen Betriebe können die Verluste im Seuchenfall kaum verkraften, auch für umliegende Betriebe und Erzeuger droht der Existenzverlust. Das die Gefahr allgegenwärtig ist, zeigten die Ausbrüche von klassischer Schweinepest bei Wildschweinen im November 2006. Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) , aber auch die immer wieder auftretenden Fälle der Europäischen Schweinepest(EPS) zeigen, dass trotz aller vorbeugenden und hygienischen Maßnahmen kein Betrieb vor den Folgen eines Seuchenfalles sicher sein kann. Abhängig von der Tierart bedrohen unterschiedlichste Seuchen die Bestände und die Gefahr ist gerade in Deutschland als Transitland mitten in Europa besonders hoch.

Ob Milchviehbetrieb, Bullenmäster oder Mutterkuhhalter, sie müssen im Falle eines Rinderseuchenausbruchs ebenso um ihre Existenz fürchten, wie Ferkelerzeuger und Schweinemäster bei Schweineseuchen.

Szenario am Beispiel Schweinepest:

Anhand des Beispiels der Schweinepest lässt sich die Tragweite eines von Seuchen betroffenen Betriebes leicht darstellen: Wird in einem Betrieb Schweinepest diagnostiziert,so folgt die Tötung des gesamten Bestandes und darüber hinaus die Keulung von Beständen in einem Umkreis von drei Kilometern um eine weitere Ausbreitung desErregers zu verhindern. In dem Beobachtungsgebiet das sich mit einem Radius von bis zu 20 km um das betroffene Gebiet ziehen kann, darf keinerlei Handel mehr betrieben werden.– und genau hier setzt dann die große Spirale an:

1. Die Mastschweine dürfen nicht geschlachtet werden. Sie verursachen zusätzliche Futterkosten, erzielen im Verkauf allerdingsMindererlöse, da sie bei verspäteter Schlachtung in schlechtere Maskenwerte kommen – in 21 Tagen Sperre kann mit einem Mehrgewicht von zehn kg/Schwein und einem Mindererlös von ca. sieben bis acht Cent/kg SG gerechnet werden.

2. Die Ferkelerzeuger können aufgrund der verhängten Transportverbote keine Ferkel mehr verbringen – für die wöchentlich geborenen Ferkel steht bald kein Platz mehr zur Verfügung und die Überbelegung führt in vielen Fällen zu Minderleistungen der Sauen.Gesamtschäden von mehreren hundert Millionen Euro. Bei dem Seuchenzug der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen 2006 beläuft sich der wirtschaftliche Schaden bei mehr als 100.000 gekeulten Tieres auf mehrere hundert Millionen Euro – der Schaden der Maul- und Klauenseuche 2001 belief sich Europa weit auf 12 Milliarden Euro – auf Deutschlands Landwirtschaft entfielen hierbei allein ca. 500 Millionen Euro.Tierseuchen sind gefährlich und Existenz bedrohend. Sie verbreiten sich blitzschnell, sind hoch ansteckend und gefährden häufig die Existenz des betroffenen Landwirts. Die Tierseuchenkassen entschädigen nur bei Tod der Tiere und dann auch nur den gemeinen Marktwert der gekeulten Tiere. Landwirte gehen allerdings mit schweren Ertragsverlusten daraus hervor, vor allem eben in Sperr- und Beobachtungsgebieten. Daher ist die Tierseuchenversicherung gerade für junge Betriebsleiter, Betriebe mit hohem Fremdkapitaleinsatz und veredelungsstarke, spezialisierte Betriebe unverzichtbar. Die sichere Liquiditätsplanung für den Schadensfall sowie die risikoarmer Investitionsplanung unter Einbeziehung eines möglichen Schadensfalls halten das Schadensrisiko kalkulierbar. Das unkalkulierbare Risiko wird mit der Versicherung auf ein pauschales Entschädigungssystem abgewälzt .Die Vorteile des pauschalen Systems:

  • frei wählbare Versicherungssummen
  • ausreichend auch für Sonderausgaben wie Reinigung und Desinfektion
  • selbst gewählte Selbstbeteiligung möglich
  • zügige Schadensbearbeitung
  • Entschädigungssummen – überdurchschnittliche Deckungsbeiträge
  • kein Marktpreisrisiko
  • ohne Bereicherungsverbot
  • Investitionen können verlässlich kalkuliert werden
  • keine Verrechnung mit der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse
  • keine Doppelversicherung beim Tierwert

 

Versicherung von Milchvieh, Rindern,Schweinen, Schafen ,Weidetieren, Betriebsunterbrechungsversicherungen, Tierleben

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Gefährdung durch Tierseuchen

  • Milz- und Rauschbrand
  • Tollwut
  • Lungenseuche der Rinder
  • Rinderpest
  • Leukose der Rinder
  • Tuberkulose der Rinder
  • Salmonellose
  • Brucellose Rinder/Schweine
  • Europäische Schweinepest
  • Transmissible Enzephalopathie (BSE)
  • Afrikanische Schweinepest
  • Maul- und Klauenseuche
  • Veskuläre Schweinekrankheit
  • Aujeskysche Krankheit

 

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