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Die Pferdehaftpflicht
Das Muß für jeden Pferdehalter, denn nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für alle Schadenfälle, die durch das Tier verursacht werden. Das kann auch gegenüber dem Reiter ( Reiterversicherung) gelten, dem das Pferd aus Gefälligkeit überlassen wurde. Schutz bietet hier die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sonderkonditionen für VFD-Mitglieder!
Für Reit - und Fahrlehrer finden Sie ebenfalls günstige Tarife
Die Pferde - Operationskostenversicherung
Diese preisgünstige Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen kostspieliger Operationen incl. Vor - und Nachuntersuchungen des Patienten. Wahlmöglichkeiten zwischen den 1 - und 2 fachen Satz der Gebührenordnung. Sonderkonditionen für VFD-Mitgleider!
Die Pferdekrankenvollversicherung
Ein leistungsstarker Tarif für ambulante und stationäre Untersuchungen, incl. Impfungen ( begrenzt). Kombinationen mit anderen Tarifen sichern Ihnen Rabatte gegenüber Einzelversicherung! Auch hier gelten Sonderkonditionen für VFD-Mitglieder!
Versicherung für Pferd und Reiter
Diese Pferdeversicherung kombiniert die Pferdehaftpflicht, Pferde-OP Vers. und die Reiterunfallversicherung zu einem attraktiven Rundumschutz zu Sonderkonditionen.
Unbrauchbarkeitsabsicherung
Diese Versicherungsform schützt vor den Folgen dauernder Unbrauchbarkeit des Sport- oder Zuchtpferdes infolge Krankheit und/ oder Unfall, auch in Kombination mit der Pferdelebensversicherung möglich.
Pferdelebensversicherung
Wie in der Personenversicherung wird hier das Leben des Tieres versichert. Versicherungssummen sind wählbar, dürfen jedoch den Wert des Tieres nicht übersteigen. Auch diese Versicherung ist mit anderen Tarifen kombinierbar. Rabatte für Jungtiere über die gesamte Laufzeit
Trächtigkeitsversicherung
Der Versicherungsschutz umfaßt Tod oder die Nottötung infolge Trächtigkeit oder Abfohlen bis zum 10. Tag nach der Geburt. Von der gewählten Versicherungssumme werden 80% unter Anrechnnung eines evtl. Verwertungserlöses erstattet.
Leibesfruchtversicherung
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt. Versichert ist das Fohlen im Mutterleib
Kastrationsversicherung
Absicherung des Kastrationsrisikos gegen Tod und Nottötung
Kurzfristige Transportversicherung
Versicherung einzelner Transporte. Beginnt mit dem Verladen und endet mit dem Entladen am Bestimmungsort.
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