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I März 2007 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt. Für Arbeitnehmer bedeutet das,dass sie ab 2012 länger arbeiten müssen bis sie in Rente gehen können. Ab diesem Jahr wird das Renteneintrittsalter schrittweise von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Damit sollen die Rentenkassen angesichts der demografischen Entwicklung stabilisiert und zukunftsfest gemacht werden. Wer in Deutschland wie bisher mit 65 Jahren oder gar früher in Rente gehen will, der muss mit deutlichen Abschlägen bei der gesetzlichen Rente rechnen
Die private Altersvorsorge ist die wichtigste Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die wichtigsten Formen hierbei sind private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Investmentfonds.
Welche Versorgungsform für Sie in Frage kommt, klären wir in einer umfassenden Analyse und erstellen ein individuelles Angebot unabhängig von einem einzelnen Anbieter.
Für Reiter und andere Gruppen besteht die Möglichkeit der Absicherung über Versorgungswerke.
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