Landwirte
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Pferdebetriebe der FN können hier zu besonders günstigen Konditionen das Betriebsrisiko absichern:

Deckungssummen

Personenschäden      €  2 Mio
Sachschäden              €  1 Mio.
Vermögensschäden   €  100.000,-            

Beispiel:

bis 5 ha Gesamtbetriebsfläche

(Acker/ Grünland)

€ 175,00 p.a. netto

Tierhaltung/ Tierhalterhaftung

Deckhengste:

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht durch gewollten und ungewollten Deckakt. Selbstbeteiligung 20 %, mind. € 50 incl. Reiten zu betrieblichen Zwecken durch den VN, seine Angestellten und Kaufinteressenten.

eigene Pferde insgesamt beitragsfrei bis zur doppelten Anzahl der ha -Gesamtfläche ( in diesem Beispiel also 10 Pferde); für jeden weiteren Hengst 51,15 € netto

eigene Stuten,Fohlen,Jährlinge,Wallache

incl. Reiten zu betrieblichen Zwecken durch den VN, seine Angestellten und Kaufinteressenten.

eigene Pferde insgesamt beitragsfrei bis zur doppelten Anzahl der ha-Gesamtfläche - jedes weitere Tier 25,63 € netto

Pensionstiere:Stuten, Fohlen,Jährlinge, Hengste*, Wallache

Eingeschlossen sind -falls gesondert vereinbart- Obhuts/Tätigkeitsschäden abweichend von § 4 I 6a und b AHB an Pensionstieren.Die Ersatzleistung beträgt € 10.000,- je Schadenereignis und ist auf das 2-fache je Versicherungsjahr begrenzt. Die Selbstbeteiligung an jedem Schaden beträgt 20 %, mind. € 250,-.

*nur bei gegenüber Stuten getrennter Haltung

ohne Obhuts/Tätigkeitsschäden je Tier € 25,63 *

Zuschlag für Obhuts/Tätigkeitsschäden je Tier € 25,63 *

Zuschlag für Reitrisiko durch VN und/oder Betriebsangehörige je Tier € 25,63*

* netto