|
Deckhengste:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht durch gewollten und ungewollten Deckakt. Selbstbeteiligung 20 %, mind. € 50 incl. Reiten zu betrieblichen Zwecken durch den VN, seine Angestellten und Kaufinteressenten.
|
eigene Pferde insgesamt beitragsfrei bis zur doppelten Anzahl der ha -Gesamtfläche ( in diesem Beispiel also 10 Pferde); für jeden weiteren Hengst 51,15 € netto
|
|
eigene Stuten,Fohlen,Jährlinge,Wallache
incl. Reiten zu betrieblichen Zwecken durch den VN, seine Angestellten und Kaufinteressenten.
|
eigene Pferde insgesamt beitragsfrei bis zur doppelten Anzahl der ha-Gesamtfläche - jedes weitere Tier 25,63 € netto
|
|
Pensionstiere:Stuten, Fohlen,Jährlinge, Hengste*, Wallache
Eingeschlossen sind -falls gesondert vereinbart- Obhuts/Tätigkeitsschäden abweichend von § 4 I 6a und b AHB an Pensionstieren.Die Ersatzleistung beträgt € 10.000,- je Schadenereignis und ist auf das 2-fache je Versicherungsjahr begrenzt. Die Selbstbeteiligung an jedem Schaden beträgt 20 %, mind. € 250,-.
*nur bei gegenüber Stuten getrennter Haltung
|
ohne Obhuts/Tätigkeitsschäden je Tier € 25,63 *
Zuschlag für Obhuts/Tätigkeitsschäden je Tier € 25,63 *
Zuschlag für Reitrisiko durch VN und/oder Betriebsangehörige je Tier € 25,63*
* netto
|