Kurzfristige Risiken
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Kurzfristige Transportversicherung:

Haftungsumfang: Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfall während des      Transportes. Die Haftung beginnt mit dem Verladen und endet mit dem Entladen am Bestimmungsort.                    
Entschädigung: 80 % des Wertes begrenzt auf die Versicherungssumme unter        Anrechnung eines evtl. Verwertungserlöses.      
       

Versicherungssumme

Entfernung in km

bis 500 km                         über 500 km

Zuschlag für den Einschluß des Diebstahlrisikos

bis 2.500 €

14,50 €

21,75 €

  7,25 €

bis 5.000 €

43,50 €

58,00 €

14,50 €

bis 10.000 €

145,00 €

174,00 €

29,00 €

Der Tarif gilt für Landtransporte. Bei Schiff- und Flugtransport sowie anderen Vers. Summen bitte anfragen!

Kastrationsversicherung für Hengste

Haftungsumfang: Tod oder Nottötung während des Eingriffes bis zum 10. Tag danach.
Der Versicherungsschutz wird nur übernommen, wenn die Kastration von einem           Tierarzt durchgeführt wird. Eine tierärztliche Bestätigung über die normale geschlechtliche Entwicklung des Tieres ist vor der Kastration einzureichen. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Tieres, den das Tier nach der Kastration hat.
Entschädigung: 80 % des Wertes begrenzt auf die Versicherungssumme unter
Anrechnung eines evtl. Verwertungserlöses.

Versicherungssumme

Hengst im Alter

         bis 2 Jahre                      bis 4 Jahre                   über 4 Jahre

bis 4.000,-€

  46,40 €

  92,80 €

232,00 €

bis 7.500,-€

130,50 €

217,50 €

478,50 €

zum ANTRAG

zum ANTRAG

                              Trächtigkeitsversicherung für Stuten

Haftungsumfang: Tod oder Nottötung infolge Trächtigkeit oder Abfohlen bis zum 10 Tag nach der Geburt.

Entschädigung: 80 % des Wertes begrenzt auf die Versicherungssumme unter   
Anrechnung eines evtl. Verwertungserlöses

zum ANTRAG

Versicherungssumme

Beitrag

bis  2.500 €

72,50 €

bis  5.000 €

203,00 €

bis  7.500 €

478,50 €

bis 10.000 €

870,00 €

Beitrag für Erstlingsstuten über 10 Jahre bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:                                  Versicherungsumme        Beitrag                  

bis  2.500 €

101,50 €

bis  5.000 €

261,00 €

bis  7.500 €

565,50 €

bis 10.000 €

986,00 €

Leibesfruchtversicherung

Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt

Folgende Versicherungssummen sind möglich:

1.500 Euro Versicherungssumme
2.000 Euro Versicherungssumme

Vor der Geburt: Ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall 50 %.

Nach der Geburt: Ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl 80 %.

Mit Zahlung des Jahresbeitrages ist das Fohlen im Mutterleib und später für insgesamt 12 Monate versichert! Das bedeutet, auch über die ersten 30 Lebenstage hinaus ist das Fohlen lebensversichert!

Ab dem 7. Lebenstag ist eine Höherversicherung des Fohlens möglich!

Achtung!!!!

Wird der Versicherungsvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich von Jahr zu Jahr als Pferdelebensversicherung für das jeweilige Fohlen - Dies ist keine neue Leibesfruchtversicherung für das nächste Jahr! Jede neue Trächtigkeit muß individuell wieder versichert werden.

zum ANTRAG

Versicherungssumme

Einmalbeitrag im 1. Jahr

1.500 €

143,40 €

2.000 €

215,10 €

Ab dem 2. Versicherungssjahr gilt der Beitragstarif für das Fohlen für die gesamte Laufzeit.

bei  1.500 €

  7,00 p.m.

bei  2.000 €

 9,00 p.m.

bei  2.500 €

12,00 p.m.