Rennpferde

Gem. § 28, Abs. 1c) TRO darf ein Pferd nur an Trabrennen teilnehmen, wenn es gegen die gesetzliche Tierhalter-und Tierhüterhaftpflicht versichert ist. Die Mindestdeckungssummen betragen € 1 Mio. für Personenschäden, € 500.000,- für Sachschäden und 25.000,- € für Vermögensschäden.

Hier können Sie den Sondertarif für Trabrennpferde abschließen!

Antrag zum drucken hier!

Versicherungssummen

€ 2 Mio.                 für Personenschäden
€ 1 Mio.                 für Sachschäden
€ 100.000,-            für Vermögensschäden        

Versicherungsumfang

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Ausgabe 07/2003;

Besondere Bedingungen und Erläuterungen für Trabrennpferde (BBE 106 ), Ausgabe 07/2001

Beitrag ( Sondertarif )

Sonderprämie von 68,72 EUR (incl.Versicherungssteuer)

bei Wahl des Bankeinzugsverfahrens

Sonderprämie von 80,79 EUR (incl.Versicherungssteuer)

ohne Wahl des Bankeinzugsverfahrens

Die Sonderkonditionen gelten nur für Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland (gilt für 2007)

Lizenzversicherungen für Berufs - und Amateurfahrer          Ohne eine gültige Lizenzversicherung und der HVT Bestätigung kann keine Teilnahme an Rennen erfolgen!

Versicherungssummen : 

€  2 Mio.  für Personenschäden , €  1 Mio. für Sachschäden , €  100.000,-      für Vermögensschäden

zweifach pro Versicherungsjahr

 Jahresbeitrag ( inklusive Versicherungssteuer z. Z. 19 % ) :

für 1.   Berufsfahrer, inklusive Privathaftpflicht und inklusive Schäden an fremden Sulkys und                          Geschirr:    €  160,65  ( Selbstbehalt 20 %, mindestens € 50,- ) *

für 2.   Amateurfahrer, inklusive Privathaftpflicht und inklusive Schäden an fremden Sulkys und                      Geschirr:  €   98,20 ( Selbstbehalt 20 %, mindestens € 50,- ) *

Antrag zum drucken hier!

  Unfallversicherung für  Vollblut, Halbblut- und Traber.

Haftungsumfang: Tod / Nottötung infolge Unfall , für private unentgeltliche Transporte sind Schäden infolge Transportmittelunfall mitversichert ,ebenso Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion , Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht

Höchstaufnahmealter

Vollblüter/Flachrennen

Traber

4 jährig

7 jährig

Endalter

kein Endalter

 

Gesundheitsprüfung

keine

 

Prämienberechnung erfolgt unter Berücksichtigung der gewünschten Versicherungssumme.

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